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   OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1998 - 10 B 2308/98   

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https://dejure.org/1998,6741
OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1998 - 10 B 2308/98 (https://dejure.org/1998,6741)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.12.1998 - 10 B 2308/98 (https://dejure.org/1998,6741)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Dezember 1998 - 10 B 2308/98 (https://dejure.org/1998,6741)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Baurechtlicher Nachbarschutz gegen die Errichtung eines viergeschossigen Gebäudes mit fünf Wohnungen und einer Zahnarztpraxis; Anforderungen an eine Einhaltung der erforderlichen Abstandflächen und Voraussetzungen für die Anwendung des Schmalseitenprivilegs; Verhältnis ...

Verfahrensgang

  • VG Gelsenkirchen - 10 L 2214/98
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1998 - 10 B 2308/98
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1997 - 10 B 2249/97

    Schmalseitenprivileg; Inanspruchnahme; Nachbar; Unterschreitung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1998 - 10 B 2308/98
    Eine unzulässige mehrfache Inanspruchnahme des Schmalseitenprivilegs, auf die sich jeder betroffene Nachbar berufen könnte, vgl. z.B. OVG NW, Beschluß vom 27. Oktober 1997 - 10 B 2249/97 -, liegt ebenfalls nicht vor.

    In diesem Fall bedarf es keiner Abweichung nach § 73 BauO NW, zum Verhältnis von § 6 Abs. 15 BauO NW zur Abweichung nach § 73 Abs. 1 Satz 1 BauO NW im übrigen vgl.: OVG NW, Beschluß vom 27. Oktober 1997 - 10 B 2249/97 -.

    Die dort anzutreffenden besonderen städtebaulichen Verhältnisse rechtfertigen auch zur Gestaltung des Straßenbildes geringere Tiefen der Abstandflächen, zur Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals vgl. im einzelnen: OVG NW, Beschluß vom 23. Oktober 1995 - 10 B 2661/95 - BRS 57 Nr. 159; Beschluß vom 27. Oktober 1997 - 10 B 2249/97 - Baurecht 1998, 317.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.1990 - 7 B 3222/90

    Schmalseitenprivileg; Gebäudeabschlußwand; Außenwand

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1998 - 10 B 2308/98
    Der Senat kann offenlassen, ob das Schmalseitenprivileg im allgemeinen auf einer Gebäudeseite schon dadurch verbraucht ist, daß das Gebäude an die Grenze gebaut ist, mit der Folge, daß neben dem Anbau das Schmalseitenprivileg nicht für eine zurückspringende Außenwand zur gleichen Grundstücksgrenze hin in Anspruch genommen werden darf, vgl. hierzu OVG NW, Beschluß vom 26. September 1989 - 7 B 2948/89 - Beschluß vom 20. Dezember 1990 - 7 B 3222/90 - offengelassen von OVG NW, Urteil vom 11. Juni 1991 - 10 A 1783/88 - Beschluß vom 13. Februar 1995 - 10 B 169/95 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1995 - 10 B 2661/95

    Abstandsfläche; Schließung von Baulücken; Erleichterung des Bauens

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1998 - 10 B 2308/98
    Die dort anzutreffenden besonderen städtebaulichen Verhältnisse rechtfertigen auch zur Gestaltung des Straßenbildes geringere Tiefen der Abstandflächen, zur Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals vgl. im einzelnen: OVG NW, Beschluß vom 23. Oktober 1995 - 10 B 2661/95 - BRS 57 Nr. 159; Beschluß vom 27. Oktober 1997 - 10 B 2249/97 - Baurecht 1998, 317.
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